| Veranstaltung: | Landesdelegiertenversammlung (LDV) am 7. November 2026 in Bingen a. Rhein |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 2 Aktuelle Politische Lage |
| Antragsteller*innen: | Stefan Sachtleben (KV Zweibrücken) Stefan Sachtleben (KV Zweibrücken) Stefan Sachtleben (KV Zweibrücken) Stefan Sachtleben (KV Zweibrücken) Stefan Sachtleben (KV Zweibrücken) Stefan Sachtleben (KV Zweibrücken) Stefan Sachtleben (KV Zweibrücken) |
| Status: | Zurückgezogen (unsichtbar) |
| Eingereicht: | 28.09.2026, 11:59 |
Finanzausstattung der Kommunen
Antragstext
Einführung einer Solidaritätsabgabe auf Vermögen zugunsten der Kommunen
Es soll in Deutschland eine Solidaritätsabgabe auf Vermögen (nicht auf
Einkommen) erhoben werden, deren Ertrag ausschließlich den Kommunen zugutekommt.
Die Erhebungsfrequenz beträgt 1x/Jahr. Der Erhebungsbetrag ist nach Größe des
Vermögens gestaffelt von 0,1 % für kleine Vermögen bis 1 % für große Vermögen.
20 % dieses Erhebungsbetrages muss der Bund aufbringen, die anderen 80 % die
Vermögensbesitzer und -besitzerinnen. Als kleine Vermögen gelten Vermögen bis
100.000 €.
Begründung
Begründung
Unsere Kommunen sind in großer Finanznot. Die Gesamtschulden betragen 200 Milliarden €, die Neuverschuldung allein 2025 beträgt 32 Milliarden €. Eine Entwicklung, auf die wir Grünen politisch reagieren müssen, denn diese Entwicklung gefährdet das Vertrauen in den deutschen Staat und in die Demokratie.
Unsere Kommunen sind der zentrale Ort der Lebensentfaltung der Bürgerinnen und Bürger. Die Qualität des Lebens in einer Kommune ist unmittelbar die empfundene Qualität des Lebens in Deutschland. Diese Qualität ist existentiell wichtig für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die politische Stabilität und Zufriedenheit in Deutschland. Deswegen müssen die Kommunen finanziell besser ausgestattet werden! Viele Bürgerinnen und Bürger würden gerne den Kommunen helfen, wenn sie sicher sein könnten, dass ihr Geld auch wirklich ihrer Kommune zugutekommt.
Die Abgabe ist sozial gerecht, da sie nach Größe des Vermögens progressiv von 0,1 % auf 1 % steigend erhoben wird. Wo genau die Grenzen gezogen werden, das ist von einer fachkundigen Analyse der Steuerdaten abhängig. Als kleines Vermögen sollen Vermögen bis 100.000 € gelten. Diese Summe umfasst 50 % der Bevölkerung (Daten der Deutschen Bundesbank).
Gleichzeitig ist diese Abgabe auch ein Instrument der finanziellen Gerechtigkeit, denn sie wird auf Vermögen erhoben und nicht auf Einkommen. Die Vermögensschere in Deutschland ist noch viel weiter auseinander gegangen als die Einkommensschere. Die Deutschen besitzen ein Geldvermögen von ca. 10 Billionen Euro (2026). 50 % dieses Vermögens besitzen die 10 % Reichsten des Landes. 2 % (zwei!) dieses Vermögens besitzen die 50 % Ärmsten des Landes (Statistiken der Deutschen Bundesbank). Ein Zustand, der das soziale Gerechtigkeitsempfinden stark herausfordert. Auf der anderen Seite wollen viele vermögende Menschen gerne zum Gemeinwesen beitragen.
Die Beteiligung des Bundes behebt eine Gerechtigkeitslücke, die darin besteht, dass der Bund Gesetze macht, deren Kosten den Kommunen aufgebürdet werden. Diese Abgabe würde hier einen Ausgleich schaffen und den Bund angemessen ins Boot holen.
Die Solidaritätsabgabe für Kommunen auf Vermögen ist nicht nur politisch dringend notwendig, sozial gerecht und ein Instrument der finanziellen Gerechtigkeit, sondern sie ist auch ein Instrument der sozialen Daseinsfürsorge. Denn unsere Kommunen sind Ort und Mittelpunkt unserer Lebensentfaltung, daher profitieren von einer gut ausgestatteten Kommune alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen. Dieser unmittelbare Vorteil könnte die Akzeptanz der Abgabe möglich machen.
Unterstützer*innen
- Julia Igel (Vorstand KV Zweibrücken)
- Norbert Pohlmann (Stadtrat, KV Zweibrücken)
- Achim Ruf (Stadtrat, KV Zweibrücken)
- Patrick Lang (Stadtradt, KV Zweibrücken)
- Dominik Fey (Beisitzer Vorstand KV Südwestpfalz)
- Christiane Schmitt (KV Zweibrücken)
- Patricia Rumpf (KV Zweibrücken)
- Albert Rayert (KV Zweibrücken)
- Marlis Sachtleben (KV Zweibrücken)
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