| Veranstaltung: | Landesdelegiertenversammlung (LDV) am 7. November 2026 in Bingen a. Rhein |
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| Tagesordnungspunkt: | 6 Anträge |
| Antragsteller*innen: | Paul Bunjes (KV Kaiserslautern) Paul Bunjes (KV Kaiserslautern) Paul Bunjes (KV Kaiserslautern) Paul Bunjes (KV Kaiserslautern) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 01.10.2026, 12:02 |
A-3: Bessere Haltungsbedingungen für Rinder in Rheinland-Pfalz - Ausstieg aus der Anbindehaltung mit klaren Fristen und starker Förderkulisse
Antragstext
Die Anbindehaltung ist mit § 2 Tierschutzgesetz nicht vereinbar. Ein Rind, das
dauerhaft oder zeitweise fixiert ist, kann sich nicht artgemäß bewegen, nicht
normal abliegen und aufstehen, sich nicht putzen und keinen Sozialkontakt
gestalten. Genau das verlangt das Gesetz aber – und genau daraus hat
Niedersachsen 2026 die Konsequenz gezogen und die Anbindehaltung über einen
Runderlass an die Veterinärbehörden grundsätzlich untersagt.
Rheinland-Pfalz soll sich ebenfalls auf den Weg machen. Die Bundesnovelle des
Tierschutzgesetzes hat in ihren Entwurfsfassungen zwar ein Verbot der
ganzjährigen Anbindehaltung mit zehnjähriger Übergangsfrist vorgesehen, dabei
aber die Kombinationshaltung für kleinere Bestände dauerhaft ausgenommen und
keine Ausstiegsförderung vorgelegt. Eine Übergangsfrist ohne Förderung ist kein
Tierschutzkonzept, sondern eine Strukturwandelbeschleunigung auf Kosten der
kleinen Betriebe. Wer den Ausstieg aus der Anbindehaltung schaffen und die Höfe
halten will, muss Ordnungsrecht und Förderkulisse verzahnen.
In Rheinland-Pfalz ist die Zahl der Betriebe überschaubar. Betroffen sind
überwiegend kleine, oft im Nebenerwerb geführte Grünlandbetriebe in Eifel,
Westerwald, Hunsrück und Westpfalz – Betriebe, die Landschaft offenhalten,
Biodiversität sichern und regionale Wertschöpfung tragen. Ihr Ausstieg aus der
Anbindung ist tierschutzrechtlich zwingend und agrarstrukturell machbar, wenn
Fristen realistisch gestaffelt und Investitionen substanziell bezuschusst
werden.
Niedersachsen zeigt, dass das geht: Dort sind deutlich mehr als tausend Betriebe
betroffen, und der Ausstieg wurde gemeinsam in der Facharbeitsgruppe Rinder des
Tierschutzplans erarbeitet, statt über die Köpfe der Halter*innen hinweg
verordnet zu werden. Einen solchen Weg soll auch Rheinland-Pfalz gehen, mit
einer Förderkulisse, die unserer kleinteiligen Betriebsstruktur gerecht wird.
Begründung
erfolgt mündlich
Unterstützer*innen
- Claudia Leibrock (KV Altenkirchen)
- Uwe Hofmann (KV Mainz-Bingen)
- Alexandra Dinzen (KV Rhein-Lahn)
- Natalie Cramme-Hill (KV Trier)
- Lisett Stuppy (KV Donnersberg)
- Katharina Heinemann-Hildner (KV Mayen-Koblenz)
- Thomas Heinemann-Hildner (KV Mayen-Koblenz)
- Jutta Blatzheim-Roegler (KV Bernkastel-Wittlich)
- Katrin Eder (KV Mainz)
- Jutta Paulus (KV Neustadt)
- Carolin Cloos (KV Worms)
- Christin Sauer (KV Mainz)
- Rebecca Stallbaumer (KV Mayen-Koblenz)
- Sara Pasuki (KV Donnersberg)
- Lea Heidbreder (KV Landau)
- Obada Barmou (KV Germersheim)
- Lea Siegfried (KV Kaiserslautern)
- Lydia Enders (KV Bitburg-Prüm)
- Johannes Röder (KV Speyer)
- Martina Schleier (KV Trier-Saarburg)
- Corinna Rüffer (KV Trier)
- Julian Joswig (KV Rhein-Hunsrück)
- Misbah Khan (KV Bad Dürkheim)
- Armin Grau (KV Rhein-Pfalz)
- Carl-Bernhard von Heusinger (KV Koblenz)
- Laura Lackas (KV Kusel)
- Matthias Lackas (KV Kusel)
- Thorben Thieme (KV Neuwied)
- Thomas Werner (KV Birkenfeld)
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